Die Sulzberger Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2026 die Auflage des Entwurfes des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) einstimmig beschlossen. Dieser ist vom 27.01.2026 bis 24.02.2026 zur Begutachtung zugänglich. Die Kundmachung mit dem Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplanes ist auf unserer Homepage im Veröffentlichungsportal abrufbar. Zu den Öffnungszeiten können die Unterlagen im Gemeindeamt eingesehen werden.
Während des Veröffentlichungszeitraumes kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Entwurf des REP bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Die rechtsverbindliche Stellungnahme kann beim Gemeindeamt oder per E-Mail – gemeinde@sulzberg.at – eingebracht werden.
Der entworfene Räumliche Entwicklungsplan spiegelt die ganzheitliche Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet von Sulzberg wider. Er definiert die räumlichen Entwicklungsziele und Maßnahmen. Dieser Räumliche Entwicklungsplan wurde in intensiver Zusammenarbeit mit Gemeindevertreter:innen, Vertreter:innen der Landwirtschaft und im Austausch mit der Bevölkerung entwickelt.