Hundeabgaben

Fristen

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

Betrag

Bei Anschaffung eines Hundes während des Kalenderjahres ist der volle Jahresbetrag zu bezahlen. Stirbt ein Hund, so erlischt die Abgabepflicht mit Ablauf des Jahres, die Abgabe wird nicht rückerstattet.

Den Betrag über die zu entrichtende Hundesteuer finden Sie unter Verordnungen (Festsetzung der Hebesätze, Gemeindeabgaben, Steuern). Im Jahr 2024 wurde die Hundeabgabenverordnung beschlossen, wonach festgelegt wurde, dass für jeden Hund im Ortsgebiet eine Erkennungsmarke vom Gemeindeamt ausgehändigt wird.

Informationen für den Umzug mit Hund

Im Falle eines Umzugs muss Ihr Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Falls Sie Ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.

Auch wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, sollten Sie nicht vergessen, die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekannt zu geben.

Abmeldung

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Gemeinde mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.