Im Gemeindegebiet herrscht bis auf extra ausgewiesene Zonen kein Leinenzwang. Die Hundehalter*innen sind aufgefordert, sich verantwortungsvoll zu verhalten und auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch bei der Entsorgung der Hundehäufchen auf Straßen, Gehwegen, Parkflächen etc.
Leinenpflicht
Tiere müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. Bitte beachten Sie, dass sich Hunde an folgenden Orten nicht aufhalten dürfen:
- Friedhöfe
- Kinderspielplätze
- Wasserschutzgebiete.
Hundekot
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen.
Robidog Hundekotentsorgung in Sulzberg:
Dorf 1: Bei Wanderweg Richtung Hochsträß, Höhe Pension Bilgeri/Apartments Pôldi
Dorf 2: Bei Bushaltestelle „Dorfplatz“
Gmeind: Bei Wegtafel Grenzerpfad, Nähe Zehrers Stadel
Widum 1: Bei Wanderweg Richtung Pfarrholz, hinter Geist Transporte
Widum 2: Bei Abzweigung L20 zu Wanderweg Richtung Moorbad
Oberköhler: Direkt beim Parkplatz vom Moorbad
Schönenbühl: Direkt bei der Bushaltestelle Wellnesshotel Linde
Entsorgungsstellen in Thal:
Kuhn 1: Abzweigung Wanderweg zur Rotach
Kuhn 2: Abzweigung Kuhn Richtung Hagenberglift
Eyenbach: An der Grenze zu Deutschland bei der Brücke
Ecklismühle: Beim Wegweiser Ecklismühle