Kanalanschlüsse

Angesichts der im Dezember 2021 generell ausgelaufenen wasserrechtlichen Bewilligungen für alte 3-Kammer-Kläranlagen und Sammelgruben außerhalb des Kanaleinzugsbereiches entsteht spürbarer Anschlussdruck.

Laut Gemeindevertretungsbeschluss vom 13.09.2021 gilt:

Förderrichtlinie Kanalanschlüsse auf Basis privater Kostentragung (Modell Sulzberg)
Die von Bgm. Schrattenthaler präsentierten und vom Ausschuss Infrastruktur/Mobilität empfohlenen Förderrichtlinien sollen einheitliche, niedergeschriebene Richtlinien sowie einen Anreiz für Private schaffen, an das Kanalnetz der Gemeinde anzuschließen. 

Die Richtlinien traten mit 01.10.2021 in Kraft.

Formloser Antrag genügt (oder letzte Seite „Förderungserklärung“ verwenden). Bitte beilegen: Projektkosten

Förderungsrichtlinien der Gemeinde Sulzberg Modell Sulzberg Stand 09.2021