Anmeldung | Registrierung

Wer einen Hund hat, muss diesen im Gemeindeamt anmelden. 

Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.

ACHTUNG: Ihr bereits gechippter und bei einer privaten Datenbank registrierter Hund ist nicht automatisch in der zentralen Heimtierdatenbank registriert! Bitte prüfen Sie mittels Suchfunktion.

Chip

Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12. Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu melden.

Petcard

Alternativ können Sie ihren Vierbeiner auch über Petcard registrieren lassen. Die Registrierung kostet einmalig 18,00 €. In den Registrierungkosten ist die Petcard Halsbandmarke, die amtliche Registrierung in der Heimtierdatenbank und der Versand inkludiert. 

Tasso

Wenn Sie nur eine Halsbandmarke wünschen, ist eine Registrierung bei Tasso kostenlos. ACHTUNG: Diese Registrierung ersetzt nicht die Registrierung in der Heimtierdatenbank!

Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten, die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.

Informationen zur Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Geldstrafe bei Nichtregistrierung

Wer seinen Hund/seine Hunde nicht in der Heimtierdatenbank meldet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe (bis zu € 3.750,-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.500,-) zu bestrafen.